 | I.
Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Ute Brandau (im folgenden
Fotografin genannt) durchgeführten Aufträge.
II. Urheberrecht Der Fotografin steht das Urheberrecht
an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Überträgt die
Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Bei nicht privater Verwertung der Lichtbilder muss
die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes
genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
zum Schadensersatz.
III. Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung und Weitergabe von Lichtbildern und Bearbeitungen, die nicht nur für den
internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung gestattet.
Wünscht
der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Daten
zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat die Fotografin dem Auftraggeber Daten zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der
Fotografin verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern,
Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise
der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen. IV. Vergütung,
Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer berechnet. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin
die Endpreise inkl. MWSt. aus.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von
14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er
fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung
begleicht.
Bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich
der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der
Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten. V. Nebenpflichten Der
Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen
das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen
die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung
dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. VI. Leistungsstörung,
Ausfallhonorar Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene
Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten,
so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart
war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin
auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht
der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie
von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene
Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet
sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich
zu behandeln. VIII Persöhnlichkeitsrechte
Die Fotografin
ist verpflichtet, vor Veröffentlichung von Fotografien, zB zu Werbezwecken
oder Mustermappen, eine schriftliche Erlaubnis beim Autraggeber einzuholen.
IX. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang
mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich
und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts,
Negativen oder Daten haftet die Fotografin wenn nichts anderes vereinbart
wurde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der Fotografin
ist in jedem Fall auf maximal die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
Die Fotografin verwahrt die Originale und Dateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber
nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Originale und Dateien nach drei Jahren seit Beendigung
des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber
und bietet ihm die Negative / Dateiträger zum Kauf an.
Die Fotografin
haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder
im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung
und Rücksendung von Filmen, Bildern, Datenträgern und Vorlagen erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie
und durch wen die Rücksendung erfolgt. X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind
beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz
der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen
der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen
dieser AGB berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung
ersetzt, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.
Stand 01.07.06
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